Stiftung Breitensport

Förderung

WER

Bewerben können sich nicht gewinnorientierte Organisationen / Vereine mit Projekten, die dem Breitensport förderlich sind. Dazu gehören u.a. Anlässe für:

  • Kinder und Jugendliche
  • Erwachsene und Familien
  • Seniorinnen und Senioren
  • Personen mit und ohne Behinderungen
  • Leiterinnen und Leiter in Weiterbildungsprojekten

WO

Das Wirkungsfeld der Stiftung beschränkt sich auf die Zentralschweiz.

WAS

Keine finanziellen Unterstützungen erfolgen an:

  • Baukosten und Materialanschaffungen
  • administrative Vereinskosten
  • Mitgliederbeiträge
  • Einzelsportlerinnen und -Sportler
  • Gemeindeprojekte

WIE

Gesuche werden jederzeit und ausschliesslich über unser Gesuchformular entgegengenommen. Wir erwarten ein detailliertes Budget

WANN

Der Stiftungsrat prüft die vollständigen Gesuche jeweils im März, Juni, September und November und entscheidet über deren Genehmigung. Die gegenseitigen Leistungen werden in einer Vereinbarung festgehalten und abgewickelt.

Reglement

für die Vergabe von Unterstützungsbeiträgen

GRUNDLAGE

Nicht gewinnorientierte Vereine und Organisationen können einen Unterstützungsgesuch an die Stiftung stellen.

Der Stiftungsrat entscheidet über allfällige Unterstützungsbeiträge mit einfachem Mehr endgültig.

Vom Stiftungsrat beschlossene Beiträge werden für maximal 3 Jahre geleistet. Eine Verlängerung bedingt einen neues Gesuch.

Die vom Stiftungsrat gefällten Entscheide sind endgültig und müssen nicht begründet werden.

VORAUSSETZUNGEN

Das im Internet zur Verfügung gestellte Gesuchsformular muss vollständig ausgefüllt der Geschäftsstelle der Stiftung zugestellt werden.

Die Anträge, mit ergänzenden Angaben zum Verein, bevorstehenden Projekt und zur Kontaktperson, werden dem Stiftungsrat vor dem Anlass zugestellt.

Jeder Stiftungsrat ist berechtigt, den Gesuchssteller zu kontaktieren, bzw. sich über das Projekt zu orientieren.

ENTSCHEIDUNGSFINDUNG

Der Stiftungsrat entscheidet mit Handmehr an den Quartalssitzungen über vorhandene Anträge. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.